Update vom 19.12.2020
Neue Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Infektionen
Spezifische Maßnahmen für die Weihnachtsferien
auf der Insel Teneriffa
(19. Dezember 2020 - 2. Januar 2021)
1. Beschränkung der Ein- und Ausreise von der Insel Teneriffa.
1.1. Die Einreise auf die Insel Teneriffa ist nur Personen aus dem übrigen Staatsgebiet gestattet. Ebenso ist die Abreise von der Insel Teneriffa auf Personen beschränkt, die für den Rest des Staatsgebiets bestimmt sind. Diese Einschränkungen wirken sich nicht auf ordnungsgemäß begründete Reisen aus, die aus einem der folgenden Gründe stattfinden, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 6 des Königlichen Dekrets 926/2020 vom 25. Oktober, in dem der Alarmzustand für erklärt wird enthalten die Ausbreitung von Infektionen durch SARS-CoV-2:
a) Unterstützung von Gesundheitszentren, Dienstleistungen und Einrichtungen.
b) Einhaltung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder rechtlichen Verpflichtungen.
c) Besuch von Universitäts-, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.
d) Rückkehr zum gewöhnlichen oder familiären Wohnort. Verschiebungen in Gebiete, in denen sich Verwandte oder enge Freunde von Personen, die umziehen, gewöhnlich aufhalten, gelten als in dieser Ausnahme enthalten.
e) Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, Minderjährigen, Angehörigen, Menschen mit Behinderungen oder besonders schutzbedürftigen Menschen.
f) Reisen zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder Tankstellen in benachbarten Gebieten.
g) Erforderliche oder dringende Maßnahmen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen.
h) Erneuerung von Genehmigungen und amtlichen Unterlagen sowie andere Verwaltungsverfahren, die nicht verschoben werden können.
i) Ablegen von Prüfungen oder offiziellen Tests, die nicht verschoben werden können.
j) Aufgrund höherer Gewalt oder Notlage.
k) Jede andere ordnungsgemäß akkreditierte Tätigkeit ähnlicher Art.
1.2. Passagiere, die sich in einem Hafen oder Flughafen von Teneriffa mit ihrem endgültigen Bestimmungsort in einem anderen Land oder einem anderen Teil des Staatsgebiets auf der Durchreise befinden, sind von den Bestimmungen des vorherigen Abschnitts ausgenommen.
1.3. Ebenso diejenigen Personen, die von außerhalb des Hoheitsgebiets der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln kommen und eine Reservierung in einer Touristenunterkunft nachweisen, die im Allgemeinen Touristenregister der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln eingetragen ist und dem Kontrollsystem für die öffentliche Gesundheit bei der Aufnahme in ein Beherbergungsbetrieb gemäß dem Gesetzesdekret 17/2020 vom 29. Oktober über außerordentliche Maßnahmen im Tourismus zur Bewältigung der Auswirkungen der durch die Pandemie verursachten Gesundheits- und Wirtschaftskrise von COVID-19 unterliegt.
1.4. In den vom Gesundheitsminister festgelegten Bedingungen und im Umfang kann durch Dekret des Präsidenten die Schließung der kommunalen Bedingungen der Insel Teneriffa auf der Grundlage epidemiologischer Indikatoren vereinbart werden.
2. Begrenzung der maximalen Anzahl von Personen, die nicht zusammen in Familien- und Gesellschaftsversammlungen, in Räumen für den öffentlichen und privaten Gebrauch, geschlossen oder im Freien leben.
* Die Dauerhaftigkeit von Personengruppen in Räumen für den öffentlichen und privaten Gebrauch, geschlossen oder im Freien, ist auf das Zusammenleben von Personen beschränkt, die unter demselben Dach wohnen. Ebenso gelten Personen auf den Kanarischen Inseln, die während des Zeitraums der Herstellung der Auswirkungen dieses Dekrets zu ihrer Familieneinheit zurückkehren, als zusammenlebend. Dies gilt nicht für Aktivitäten von Hotels, Restaurants und Terrassen, Bars und Cafés.
* In den Sitzungen zur Feier der Weihnachtsessen am 24., 25. und 31. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021 wird die maximale Anzahl von 6 Personen nicht überschritten, außer im Fall von Mitbewohnern oder der maximale Anzahl von drei Wohneinheiten. In jedem Fall wird empfohlen, dass diese Treffen aus Mitgliedern bestehen, die derselben Koexistenzgruppe angehören und versuchen, die beiden Koexistenzgruppen nicht zu überschreiten. Bei den für COVID-19 am stärksten gefährdeten Personen ist besondere Vorsicht und Vorsicht geboten.
3. Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Menschen in der Nacht.
Die Bewegungsfreiheit der Menschen ist nachts täglich von 22.00 bis 06.00 Uhr eingeschränkt, mit Ausnahme von Heiligabend, der sich bis 12.30 Uhr verzögert, und Silvester, das sich verzögert bis 01:00 Uhr und ausschließlich für die Rückkehr in das übliche Zuhause nach Teilnahme an Sitzungen gemäß den Abschnitten 1 und 2 des Anhangs dieses Dekrets.
Die in diesem Abschnitt dargelegte Einschränkung hat keinen Einfluss auf die Durchführung der folgenden wesentlichen Aktivitäten gemäß Artikel 5 des Königlichen Dekrets 926/2020 vom 25. Oktober, in dem der Alarmzustand als Eindämmung der Ausbreitung von Infektionen durch bezeichnet wird SARS-CoV-2:
a) Erwerb von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten in Apotheken.
b) Unterstützung von Gesundheitszentren, Dienstleistungen und Einrichtungen.
c) Unterstützung von Veterinärzentren aus dringenden Gründen.
d) Einhaltung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder rechtlichen Verpflichtungen.
e) Kehren Sie nach Durchführung einiger der in diesem Abschnitt vorgesehenen Tätigkeiten zum gewöhnlichen Aufenthaltsort zurück.
f) Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, Minderjähriger, Angehöriger, Menschen mit Behinderungen oder besonders schutzbedürftiger Menschen.
g) Aufgrund höherer Gewalt oder Notsituation.
h) Jede andere ordnungsgemäß akkreditierte Tätigkeit ähnlicher Art.
i) Betanken an Tankstellen oder Tankstellen, falls erforderlich, um die in den vorhergehenden Absätzen vorgesehenen Tätigkeiten auszuführen.
4. Emblematische religiöse Feiern.
* Emblematische religiöse Feiern wie die Misa del Gallo können zu den in Punkt 3 angegebenen Zeiten gefeiert werden. Es wird empfohlen, alternativ Telematik- oder Fernsehdienste anzubieten.
* Es wird empfohlen, das Singen zu vermeiden und stattdessen die Verwendung von aufgezeichneter Musik zu empfehlen, wobei Chöre verboten sind. Ebenso sollten physische Darstellungen von Hingabe oder Tradition (Küsse, Kontakt mit Bildern, Skulpturen usw.) vermieden und durch andere ersetzt werden, die kein Gesundheitsrisiko darstellen.
Update Antigentest Stand 18.12.2020
Das Verfassungsgericht setzt das kanarische Dekret des Antigentests aus
Die Plenarsitzung des spanischen Verfassungsgerichts hat den von der Regierung geförderten Machtkonflikt einstimmig zugelassen und die am 9. Dezember von den Kanarischen Inseln genehmigten Abschnitte des Dekrets über die Gültigkeit des Antigentests für Reisende ausgesetzt.
Das heisst, dass zur Einreise auf die Canarischen Inseln ab sofort nur PCR-Tests zugelassen sind.
Aktuelle Informationen Stand 11.12.2010
Weitere Regulierung zu den Einreisebestimmungen und zur Testpflicht
Für Reisen auf die Kanarischen Inseln gelten diese Maßnahmen ab dem 11.12.2020
Sie benötigen einen Antigentest.
Dieser kann sowohl in spanischer, deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein.
Sie haben die Wahl zwischen der Vorlage eines Tests oder Quarantäne.
Stellen Sie einen negativen Antigen- oder PCR-Test bereit, der in den letzten 72 Stunden durchgeführt wurde gibt es keine Beschränkungen.
Wenn Sie bei Ihrer Ankunft keinen Test mitführen, können Sie diesen innerhalb der nächsten 72 Stunden am Zielort durchführen und dabei die Quarantäne beibehalten, bis Sie das Ergebnis erhalten.
Wenn kein Test durchgeführt wird, müssen Sie sich 14 Tage lang in Ihrer Unterkunft isolieren.
Wenn Sie nicht mit einem Test anreisen, können Sie dies bei der Ankunft am Terminal im Hafen oder im Flughafen tun.
Alle ausländischen Reisenden müssen folgendes tun:
Füllen Sie eine verantwortliche Erklärung aus, die der Fluggesellschaft oder dem Seefahrtsunternehmen zugestellt wird.
Symptomkontrolle bei Ankunft (visuelle Kontrolle und Fieber)
Aktuelle Informationen Stand 23.11.2020
Nachdem am vergangenen Wochenende zwischen der Canarenregierung und der spanischen Regierung keine Einigung über die abweichende Canarische Vorgehensweise der erzielt werden konnte, beherrscht nun die spanische Gesetzesvorgabe die Bedingungen der einreise auf den Kanaren. Das heisst, dass seit heute alle Einreisenden aus Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Das Testergebnis muss in spanischer oder englischer Sprache ausgestellt sein. Wichtig ist auch, dass die Bescheinigung mit der Kennung des testenden Instituts, den Namen der getesteten Person, deren Ausweisnummer und das negative Ergebnis beinhaltet.
Ein Risikogebiet wird nach einer EU-Norm bestimmt. Deutschland, Österreich, Schweiz, England und Frankreich (Stand 23.11.2020) sind u.a. Betroffen.
Die spanische Regierung hat festgelegt, dass nur ein PCR-Test anerkannt wird. Ein Antigen-Test ist nicht ausreichend. Der Test darf nicht älter als 72 Std sein. Entscheidend ist er Zeitpunkt der Probenentnahme, nicht der des Testergebnisses.
Kontrollen werden direkt am Flughafen oder im Hafen durchgeführt. Sollte das negative Testergebniss nicht vorkiegen, kann es zu Sanktionen mit Geldbussen bis zu 6000 € kommen. Der Test muss umgehend nachgeholt werden.
Beim Check-in sind wir verpflichtet, einen negativen Corona-Test, wie unter 3. genannt, zu verlangen. Auf Anforderung des zuständigen Ministeriums sind wir verpflichtet, den negativen Test vorzulegen.
Weitere Coronaregelungen gelten auch auf den Kanarischen Inseln. In der Öffentlichkeit sowie in öffentlich zugänglichen Räumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Dies gilr auch an Stränden oder am Swimming-pool. Aud der Sonnenliege, oder dem Handtuch sowie beim Schwimmen darf die Maske abgesetzt werden.
Rauchen in der Öffentlichkeit ist auf Teneriffa generell untersagt.
Zusammenkünfte sind nur bis zu 6 Personen erlaubt.
Restaurants und bars dürfen ab 23 Uhr keine Gäste mehr empfangen, um Mitternacht müssen sie schliessen.
Corona-Testpflicht auf den Kanaren
Aktuelle Information zu Covid
Zugangsbedingungen zu touristischen Unterkünften auf den Kanarischen Inseln während der COVID-19-Pandemie.
Gültig ab 14/11/2020
1.- Um Zugang zu touristischen Unterkünften auf den Kanarischen Inseln zu erhalten, müssen touristische Nutzer die älter als sechs Jahre sind, die nicht aus dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln stammen, den Abschluss des von den Gesundheitsbehörden festgelegten aktiven Infektionsdiagnosetests nachweisen, der belegt, dass der touristische Benutzer auf COVID-19 nicht positiv getestet wurde und der innerhalb von maximal 72 Stunden vor seiner Ankunft durchgeführt wurde.
2.- Vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses von touristischen Beherbergungsdiensten in einer der touristischen Einrichtungen auf den Kanarischen Inseln wird der Benutzer über diese Bedingung informiert, und mit Abschluss der Formalisierung erkennt der Benutzer diese Bedingungen an.
3.- Die in Absatz 1 genannte Zugangsbedingung gilt nicht für Personen, die den Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln nachweisen, und in eigener Verantwortung erklären, dass sie das Hoheitsgebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln nicht innerhalb von 15 Tagen vor ihrer Ankunft in der Einrichtung verlassen haben und dass sie auch in diesem Zeitraum keine mit COVID-19 kompatiblen Symptome hatte.
Der oben genannte diagnostische Test für Nichtansässige muss auch nicht nachgewiesen werden wenn die Benutzer anhand ihres Reisedokuments nachweisen, dass sie sich 15 Tage vor dem Datum des Zugangs zur Touristenunterkunft im Hoheitsgebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln aufgehalten haben und auch unter eigener Verantwortung erklären, dass sie in diesem Zeitraum keine mit COVID-19 kompatiblen Symptome hatten.
4.- Die in den Abschnitten 1 und 3 festgelegten Bedingungen für touristische Nutzer können auf Vorschlag der Gesundheitsbehörde in Abhängigkeit von der Entwicklung der epidemiologischen Situation in den Herkunftsgebieten oder in der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln selbst durch ein Regierungsabkommen geändert werden..
5.- Zum Zeitpunkt der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses mit den touristischen Beherbergungsdiensten muss jeder Kunde die Zugangsbedingung akzeptieren, die gemäß den vorherigen Abschnitten gilt.
6.- Die Touristenunterkunft verweigert der Person den Zugang, die die für sie geltenden Bedingungen gemäß den Abschnitten 1 und 3 nicht erfüllt. In Ausnahmefällen können für den Fall, dass der touristische Benutzer keinen Diagnosetest akkreditiert, aber seine Verfügbarkeit für dessen Durchführung nachweist, sein Zugang und seine Übernachtung für die zur Erlangung der Ergebnisse erforderliche Zeit genehmigt werden. In diesem Fall kann der touristische Benutzer den Raum nur verlassen, um den Test abzulegen und die Ergebnisse zu sammeln.
7.- Vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses von Touristen-unterkünften auf den Kanarischen Inseln werden die Benutzer darüber informiert, dass sie während ihres Aufenthalts auf den Inseln die mobile Anwendung Radar Covid Infection Alert herunterladen und aktiv bleiben müssen. Auch in den folgenden 15 Tagen unmittelbar nach ihrer Rückkehr an ihren Herkunftsort.